Fahrradsicherheit 

 

Fahrradsicherheit

Verkehrssicherheitskampagne „Schulterblick“ und „Abstand halten“

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Brandenburg (AGFK BB) in der die Landeshauptstadt Potsdam Mitglied ist, führt ab Juni eine Kampagne zu den Themen Schulterblick und Abstand halten durch. Ziel ist es, im Sinne der Rücksichtnahme und Verkehrssicherheit die Problemwahrnehmung unter den Verkehrsteilnehmern zu erhöhen und dadurch die Handlungsweisen der Zielgruppe positiv zu beeinflussen.

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Dabei sollen die Verkehrsteilnehmer durch Plakate aber auch durch Aktionen in Mitgliedskommunen der AGFK auf die Wichtigkeit des Schulterblicks sowie der Einhaltung des „richtigen Überholabstandes“ hingewiesen werden. „Auswertungen zeigen, dass jede vierte im innerörtlichen Straßenverkehr verunglückte Person in Deutschland ein Radfahrer ist. Unfälle mit abbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeaus fahrenden Radfahrern machen dabei einen erheblichen Anteil an Radverkehrsunfällen aus und sind zumeist folgenschwer. Gerade falsches Verhalten beim Abbiegen führt zu häufig schweren Unfällen mit Radfahrern.

Beim zweiten Plakat wird auf einen ausreichenden Abstand beim Überholen von Radfahrern hingewiesen. Viele Radfahrende fühlen sich hier gefährdet. Der genaue Abstand wird in der Straßenverkehrsordnung nicht festgelegt. Es wird ein Überholabstand von mindestens 1,5 Meter zum Radfahrenden empfohlen; 2,0 Meter wenn ein Kind auf dem Fahrrad transportiert wird. Zur Ansprache der Zielgruppe "Autofahrer" wurde auf Großflächenplakate an Hauptstraßen und Kreuzungspunkten zurückgegriffen.

Die Plakatkampagne umfasst in Potsdam eine Laufzeit von 24 Tagen und begann mit der landesweiten Kampagne am 01. Juni 2018. Vorgesehen ist in der nächsten Stufe der Kampagne die Anbringung der Illustrationen auf Heckflächen von Linienbussen in Brandenburg.

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Rechte und Pflichten der Radfahrer

Als Radfahrer ist man wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch an geltende Regeln gebunden. Diese finden sich unter anderem in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

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Ein Fahrrad sollte vor allem zur eigenen Sicherheit immer verkehrstüchtig sein. Nach StVO muss ein Fahrrad mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen, einer Klingel und Beleuchtung ausgestattet sein, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Radwegebenutzungspflicht und Fahrradampeln

Nach §2 StVO sind Fahrräder Fahrzeuge, die auf die Fahrbahn gehören. Fußwege müssen durch das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zur Benutzung freigegeben werden. Auch Radwege auf der gegenüberliegenden Straßenseite dürfen normalerweise nicht gegenläufig befahren werden, es sei denn, Sie sind mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" beschildert. Hier gilt besondere Vorsicht, denn das Risko für einen Unfall ist im gegenläufigen Verkehr ungleich höher!

Sollten mehr als 15 Radfahrer zusammen unterwegs sein, entfällt die Radwegebenutzungspflicht und es darf nebeneinander als Gruppe auf der Fahrbahn gefahren werden.

Für Radfahrer gelten spezielle Radfahrerampeln. Wenn an einer Kreuzung keine solchen Ampeln hängen, gelten für den Radfahrer die Kfz-Ampeln und nicht die für Fußgänger (§37(2)StVO).

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Verkehrssicherheit

Damit Sie sicher mit dem Rad unterwegs sein können, muss es einerseits eine gute Infrastruktur geben, die ein sicheres Radfahren ermöglicht. Jeder Verkehrsteilnehmer muss aber auch selbst einen Beitrag leisten.

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Denn durch sein umsichtiges Verhalten kann jeder selbst etwas für mehr Verkehrssicherheit tun. Dies ist – neben Fußgängern – besonders für Radfahrer wichtig, da sie wegen der fehlenden „Knautschzone“ zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern zählen. Ganz besonders betrifft dies natürlich Kinder.

Faltblatt Verkehrssicherheit [*pdf, ca. 0,3 MB]

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Wege für den Radverkehr

Neben dem klassischen Radweg gibt es für Radfahrerinnen und Radfahrer eine Reihe anderer geeigneter Wege. Auch in Potsdam ist auf den verschiedenen Routen diese Vielfalt zu erleben.

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Gut und sicher unterwegs ist man dabei aber nicht nur auf dem eigenen, baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg. Auch wenn viele Rad Fahrende diese noch immer bevorzugen, da hier das subjektive Sicherheitsgefühl größer ist.

Radfahrstreifen oder Schutzstreifen bieten den Rad Fahrenden selbst große Vorteile. Vor allem in Punkto Sicherheit, denn auf der Fahrbahn wird man besser wahrgenommen. Das gilt besonders in Kreuzungsbereichen und bei Grundstückszufahrten. Auf Radwegen sind Kreuzungen und Einmündungen die häufigsten Unfallorte. Schutzstreifen und Radfahrstreifen werden selten von Rad Fahrenden in der falschen Richtung genutzt. Das reduziert die Unfallgefahr, denn Radfahrerinnen und Radfahrer, die in der falschen Richtung fahren, sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt, da mit ihnen an Kreuzungen und Einmündungen in der Regel nicht gerechnet wird. Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden, wie diese beispielsweise bei getrennten oder gemeinsamen Radwegen auftreten können, werden durch die Radverkehrsführung auf der Fahrbahn vermieden. Und Straßen in Tempo-30-Zonen sind ganz ohne Radwege für Rad Fahrende attraktiv, denn hier fährt man auf der Fahrbahn weitgehend entspannt, angenehm und sicher.

Radwege
Das blaue Schild mit weißem Fahrradsymbol bezeichnet reine Radwege, die in der Regel eigenständig baulich angelegt sind. Rad Fahrende müssen diese Wege benutzen während andere Verkehrsteilnehmende hier weder fahren noch parken dürfen (§2(4) StVO). Auch zu Fuß Gehende sind hier nicht erlaubt.
Fußgängerinnen und Fußgänger können allerdings getrennte oder gemeinsame Geh- und Radwege mitbenutzen. Es gibt für Rad Fahrende keine Begrenzung der Geschwindigkeit, doch auch hier gilt: Bitte Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger nehmen!

Radfahrstreifen
Der Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene breite weiße Linie markiert und mit einem Fahrradpiktogramm auf der Straße sowie einem blauen Verkehrszeichen mit Radfahrersymbol gekennzeichnet. Der Radfahrstreifen ist benutzungspflichtig und darf ausschließlich von Fahrrädern befahren werden. Fahrzeuge dürfen den Radfahrstreifen nur überqueren, um beispielsweise zu einer Grundstückszufahrt zu gelangen, natürlich mit Rücksichtnahme auf Rad Fahrende. Halten und Parken ist auf Radfahrstreifen untersagt.

Schutzstreifen
Der Schutzstreifen ist durch eine gestrichelte schmale weiße Linie markiert und mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet.Die Schutzstreifen sind für Rad Fahrende vorgesehen und dürfen nur im Bedarfsfall (z.B. bei der Begegnung von einem Auto und einem Bus) von Kfz überfahren werden. Dabei dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gefährdet werden. Im Bereich der Schutzstreifen darf nicht geparkt oder gehalten werden.

Fahrradstraßen
Die Regeln auf der Fahrradstraße im Überblick:
- Die zulässige Geschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmende ist 30 km/h.
- Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nicht benutzen. Es sei denn, dies ist durch ein Zusatzzeichen gestattet.
- Rad Fahrende dürfen nebeneinander fahren, auch wenn Kraftfahrzeugführende dadurch nicht überholen können.
- Die Vorfahrtsregelungen "rechts vor links" bleiben erhalten

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Barbara Plate; Radfahrstreifen 

Axel Dörrie; Schutzstreifen 

Barbara Plate; Fahrradstraße