Neben dem klassischen Radweg gibt es für Radfahrer eine Reihe anderer geeigneter Wege. Auch in Potsdam ist auf den verschiedenen Routen diese Vielfalt zu erleben.
Gut und sicher unterwegs ist man dabei aber nicht nur auf dem eigenen, baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg. Auch wenn viele Fahrradfahrer diese noch immer bevorzugen, da hier das subjektive Sicherheitsgefühl größer ist. Doch die Unfallstatistiken und eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen sprechen dazu eine andere Sprache. Denn gerade an Kreuzungen und Einmündungen
besteht hier eine große Gefahr durch abbiegende Pkw und Lkw, da
die Radwege für die Fahrer nur schwer einsehbar sind.
Mindestens genauso sicher fahren kann man dagegen auf den auf der Fahrbahn markierten sogenannten Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Hier ist man immer im Blickfeld der Auto- und Lkw-Fahrer, die so viel besser Rücksicht nehmen können. Und auch Straßen in Tempo-30-Zonen sind ganz ohne Radwege für Radfahrer attraktiv, denn hier fährt man auf der Fahrbahn weitgehend entspannt, angenehm und sicher.
Wege für den Radverkehr - Infoflyer (PDF ca. 0,5 MB)
Radwege
Das blaue Schild mit weißem Fahrradsymbol bezeichnet reine Radwege, die in der Regel eigenständig baulich angelegt sind. Radfahrer müssen diese Wege benutzen während andere Verkehrsteilnehmer hier weder fahren noch parken dürfen (§2(4) StVO). Auch Fußgänger sind hier nicht erlaubt.
Fußgänger können allerdings getrennte oder gemeinsame Geh- und Radwege mitbenutzen. Es gibt für Radfahrer keine Begrenzung der Geschwindigkeit, doch auch hier gilt: Bitte Rücksicht auf Fußgänger nehmen!
Radfahrstreifen
Der Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene breite weiße Linie markiert und mit einem Fahrradpiktogramm auf der Straße sowie einem blauen Verkehrszeichen mit Radfahrersymbol gekennzeichnet. Der Radfahrstreifen ist benutzungspflichtig und darf ausschließlich von Fahrrädern befahren werden. Fahrzeuge dürfen den Radfahrstreifen nur überqueren, um beispielsweise zu einer Grundstückszufahrt zu gelangen, natürlich mit Rücksichtnahme auf Radfahrer. Halten und Parken ist auf Radfahrstreifen untersagt.
Schutzstreifen
Der Schutzstreifen ist durch eine gestrichelte schmale weiße Linie markiert und mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet.Die Schutzstreifen sind für Rad Fahrende vorgesehen und dürfen nur im Bedarfsfall (z.B. bei der Begegnung von einem Auto und einem Bus) von Kfz überfahren werden. Dabei dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gefährdet werden. Im Bereich der Schutzstreifen darf nicht geparkt werden, das Halten (wenn man im Fahrzeug bleibt und weniger als drei Minuten steht) ist jedoch erlaubt. Der Bereich der Fahrbahn außerhalb des Schutzstreifens ist ausreichend breit, so dass sich zwei Autos begegnen können.
Fahrradstraßen
Die Straße „Am Babelsberger Park“ ist als erste Fahrradstraße in Potsdam eröffnet worden. Da es sich um Potsdams erste Fahrradstraße handelt und nicht allen Verkehrsteilnehmer die geltenden Regeln und Rechte bewusst sind, bitten wir Verkehrsteilnehmer gerade jetzt, kurz nach der Einrichtung, um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Die Regeln auf der Fahrradstraße im Überblick:
- Die zulässige Geschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer ist 30 km/h.
- Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nicht benutzen. Es sei denn, dies ist durch ein Zusatzzeichen gestattet.
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, auch wenn Kraftfahrzeugführer dadurch nicht überholen können.
- Die Vorfahrtsregelungen "rechts vor links" bleiben erhalten
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