Für den Betrieb der Straßenlaternen in Potsdam ist seit 2010 die Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (SBP) zuständig. Welche Straßenlaternen zum Einsatz kommen und in welchem Umfang die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgebaut wird, entscheidet die Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Verkehr und Technik. Dies ist entsprechend der Kommunalverfassung und dem Straßengesetz des Landes Brandenburg eine hoheitliche Aufgabe der Stadt. Die Stadtverwaltung legt die Betriebsweise – also den Umfang und die Zeitdauer der Beleuchtung fest. Grundlage ist der städtische Generalbeleuchtungsplan, wobei das Ein- und Ausschalten dämmerungsgeführt erfolgt.
MehrAuch die Planung von Erweiterungs- und Erschließungsmaßnahmen sowie Rückbauten zählt zu diesen Aufgaben, während die Stadtwerke-Unternehmen EWP und SBP für die Realisierung verantwortlich sind. Die Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH ist als Dienstleister für den störungsfreien Betrieb der Anlagen zuständig. Das Auswechseln defekter Lampen, Sicherungen und sonstige Störungsbeseitigungen sowie die planmäßige Instandhaltung gehören ebenfalls zu den Aufgaben der SBP. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Stadtwerke Potsdam. Quelle: Stadtwerke Potsdam
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