In den durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Lärmaktionsplänen 2008 und 2011 wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen als kurzfristige und effektive Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm festgelegt.
MehrInsgesamt lassen sich die wesentlichen Zielstellungen und Effekte von Geschwindigkeitsbegrenzungen wie folgt zusammenfassen:
- Eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus um 20 km/h sorgt für eine Pegelminderung von ca. 3 dB(A) und ist vergleichbar mit den Effekten einer Halbierung der Verkehrsmenge des betreffenden Straßenzuges. Eine entsprechende Reduzierung der Verkehrsmengen bzw. die Umsetzung von Maßnahmen mit ähnlichen Lärmminderungseffekten ist in vielen Fällen gar nicht bzw. oft nur mit hohem finanziellen, organisatorischen und planerischen Aufwand mittel- bis langfristig möglich (z.B.: Lärmschutzwand).
- Darüber hinaus ergibt sich durch eine Absenkung des zulässigen Geschwindigkeitsniveaus auch für die einzelnen Vorbeifahrpegel, welche anders als die eher abstrakten Mittelungspegel direkt von den Betroffenen wahrgenommen werden, eine deutliche Reduzierung des Lärmniveaus. Für die besonders störenden Spitzenpegel besteht bei Tempo 30 ein Minderungspotenzial von ca. 5 dB(A).
- Die Zielstellungen liegen nicht ausschließlich in einer Reduktion der Lärmbelastungen für die Anwohner, sondern parallel auch in einer Aufwertung der Innenstadt- und Aufenthaltsqualität, der Reduzierung von Trennwirkungen und Konfliktpotenzialen.
- In den Nachtstunden ist mit ca. 10 – 15 % der normalen Tagesbelastung lediglich ein geringer Anteil der Verkehrsteilnehmer von den Geschwindigkeitsbeschränkungen betroffen. Dem gegenüber steht der besondere Schutzbedarf der Bevölkerung zwischen 22 und 6 Uhr (Nachtruhe).
- Parallel wird mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch die Verkehrssicherheit erhöht. Der erforderliche Weg zum Halten des Fahrzeuges sowie die potenziellen Aufprallgeschwindigkeiten verringern sich. So ist zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h der erforderliche Anhalteweg nur etwa halb so lang wie bei 50 km/h.
- Für den Fuß- und Radverkehr vermindern sich die Konfliktgeschwindigkeiten. Damit werden Trennwirkungen und Querungsdefizite reduziert. Die Verträglichkeit des Radverkehrs bei Mischverkehr auf der Fahrbahn wird durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann entsprechend auch als Element der Radverkehrsförderung dienen.
- Durch die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt kein Verbot von Verkehrsbeziehungen. Alle bisher im entsprechenden Straßenabschnitt verkehrenden Fahrzeuge können diesen auch weiterhin nutzen.
- Mit der Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist zumeist lediglich eine geringfügige Verlängerung der Fahrzeit verbunden. Diese Einschränkung sind mit den verschiedene Gefährdungs- und Entlastungspotenzialen (Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz, Entlastung von gebietsfremdem Durchgangsverkehr etc.) abzuwägen.
Insgesamt ist festzustellen, dass in Hauptkonfliktbereichen durch eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit vertretbaren Einschränkungen die Wohnqualität für eine Vielzahl von Einwohnern wesentlich verbessert und deren Gesundheitsgefährdung durch Lärm reduziert werden kann.
Auf dieser Grundlage der Lärmaktionspläne 2008 und 2011 erfolgte die Prüfung der verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für eine Vielzahl von Straßenabschnitten im Stadtgebiet.
Die Umsetzung entsprechender Beschränkungen ist auf Grundlage von § 45 StVO möglich, jedoch an verschiedene Rahmenbedingungen geknüpft. So ist gemäß Lärmschutz-Richtlinie-StV die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt, sondern ist im Einzelfall zu klären.
Als Grundlage für die ermessensgerechte Einzelfallentscheidung durch die städtische Verkehrsbehörde wurden hierzu im Vorfeld jeweils Lärmgutachten gemäß den Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen (RLS-90) erstellt. Im Ergebnis der Überprüfungen wurde für folgende Straßenzüge eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h umgesetzt:
- Alleestraße (nachts)
- Am Neuen Garten zwischen Behlertstraße und Alleestraße (nachts)
- Behlertstraße zwischen Berliner Straße und Kurfürstenstraße ganztags sowie zwischen Kurfürstenstraße und Am Neuen Garten (nachts)
- Friedrich-Engels-Straße zwischen Hbf. und Schlaatzweg (nachts) sowie zwischen Nuthestraße und Lutherplatz (nachts)
- Hans-Thoma-Straße
- Jägerallee (nachts)
- Leipziger Straße
- Schopenhauer Straße zwischen Luisenplatz und Hegelallee(nachts)
- Zeppelinstraße zwischen Kastanienallee und Breite Straße (ganztags) sowie zwischen Forststraße bis Kastanienallee sowie Breite Straße bis Schopenhauerstraße (nachts)
Durch die Reduzierung des zulässigen Geschwindigkeitsniveaus ist in den entsprechenden Straßenabschnitten, welche zu den am höchsten von Lärm belasteten Straßen im Stadtgebiet gehören, eine wirksame Lärmminderung erfolgt.
Für folgende andere Straßenabschnitte wurde auf Grundlage der RLS-90-Gutachten im Rahmen der verkehrsrechtlichen Abwägung durch die städtische Verkehrsbehörde festgestellt, dass eine Umsetzung von Tempo 30 unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen aktuell nicht möglich ist.
- Ricarda-Huch-Straße zwischen Zum Kirchsteigfeld und Am Hirtengraben
- Hebbelstraße zwischen Kurfürstenstraße und Charlottenstraße
- Drewitzer Straße zwischen An der Alten Zauche und Am Buchhorst
- Templiner Straße zwischen Leipziger Straße und Alter Tornow
- Ketziner Straße zwischen Ortsausgang Fahrland Ost und Ortsausgang Fahrland West
- Marquardter Straße zwischen Ketziner Straße und Marquardter Ausbau
- Heinrich-Mann-Allee zwischen Brauhausberg und Friedhofsgasse
- Kaiser-Friedrich-Straße zwischen Am Neuen Palais und Kuhfortdamm
- August-Bebel-Straße zwischen Großbeerenstraße und Rudolf-Breitscheid-Straße
- Nedlitzer Straße zwischen Fritz-von-der-Lancken-Straße und Kiepenheuerallee
- Pappelallee
- Kurfürstenstraße
- Brauhausberg
Weiterführende Informationen:
https://www.potsdam.de/laermaktionsplanung
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm
http://www.ald-laerm.de/fileadmin/ald-laerm.de/Publikationen/Druckschriften/Strasenverkehrslaerm.pdf