Geplante Baumaßnahmen 

Die hier vorgestellten Baumaßnahmen auf dem Hauptstraßenetz befinden sich teilweise noch in der Planungsphase. 

Geplante Baumaßnahmen

Es wird somit nur der letzte Planungsstand bekannt gegeben. Die angegebenen Bautermine sind eine grobe Schätzung des planenden bzw. durchführenden Vorhabenträgers (Stadt Potsdam, EWP, ViP, Private etc.) und können ggfs. noch variieren. Baumaßnahmen die zeitlich koordiniert werden können werden verstärkt in Ferienzeiten gelegt, da dort ein deutlicher Rückgang des Individualverkehrs zu verzeichnen ist. In den Spitzenzeiten sind bis zu 20% weniger Kfz unterwegs. Dies wird des Weiteren auch aus Gründen der Schulwegsicherung so gehandhabt, da die Bring- und Abholverkehre in diesen Zeiten an Schulen wegfallen.
 

L 40 /Horstweg

Beginn:Februar 2025
voraussichtl. Dauer:44 Wochen
Art der Sperrung:Sperrung einer Fahrtrichtung

Die Brücke über den Horstweg der L40 muss in stadtauswärtige Richtung erneuert werden. Der Verkehr auf der L40 wird mittels Mittelstreifenüberfahrten in diesem Bereich auf die stadteinwärtige Fahrbahn geleitet. Für den Verkehr steht je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen zur Verfügung. Für den Horstweg sind je nach Baufortschritt unterschiedliche Sperrungen, wie halbseitig und vereinzelte Vollsperrungen vorgesehen



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Anträge auf Sondernutzungen

Für jegliche Einschränkung des öffentlichen Straßenraumes ist eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 (1) Nr.1 und § 45 (6) StVO notwendig. Die verkehrsrechtliche Anordnung wird nach schriftlichem Antrag durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt. Dabei entstehen Verwaltungs- bzw. Sondernutzungsgebühren, die durch den Antragsteller zu tragen sind. Der Antrag ist mindestens 3 Wochen vor geplantem Beginn der Baumaßnahme einzureichen; auf dem Vorrangnetz mindestens 6 Wochen vorher.

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Bei Bauvorhaben im Straßenraum, die die bestehende Verkehrsorganisation beeinträchtigen, sind zum Antrag Verkehrszeichenpläne beizulegen. Dabei können neben jeweils gültigen Regelplänen auch konkretisierende Pläne (LZA-Plan, Umleitungsbeschilderung etc.) erforderlich sein.

Die Verkehrszeichenpläne müssen die folgenden Angaben enthalten:

  • Lage der Arbeitsstelle
  • Ausführungszeitraum
  • Abmaße der Baustelleneinrichtung
  • Verkehrsführung und Sperrungen
  • Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen
  • verbleibende Fahrstreifenbreiten
  • Gehweg / Radwegführung
  • vorgesehene Beschilderung, Markierung, Absperrgeräte
  • Bei LZA: Verkehrstechnische Untersuchung (VTU)
  • falls erforderlich: Umleitungsplan, Verkehrsführungsplan

Für jede Bauphase, die eine Änderung der Verkehrsorganisation erforderlich macht, ist ein separater Verkehrszeichenplan zu erstellen.

Die Vorhaben werden in der wöchentlich stattfindenden Sperrkommission mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Presseinformation der Landeshauptstadt, unabhängig vom Antragsteller, die wöchentlich herausgegeben wird und auch im Internet unter www.mobil-potsdam.de veröffentlicht wird. Aus diesem Grund ist die Termineinhaltung und Rückinformation zu Bauvorhaben mit Beeinträchtigungen des Verkehrs von hoher Priorität. Für den Antragsteller besteht eine Verpflichtung, die räumliche wie zeitliche Ausdehnung eines Bauvorhabens zu melden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Antragsvorlagen:
Sondernutzung Baustelle [*pdf, ca. 154kb]
Sondernutzung Verlängerung von Baustellen [*pdf, ca. 166kb]
Sondernutzung Veranstaltung [*pdf, ca. 69kb]
Sondernutzung Umzug [*pdf, ca. 112kb]

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