Geplante Baumaßnahmen
Geplante Baumaßnahmen
Die hier vorgestellten Baumaßnahmen auf dem Hauptstraßenetz befinden sich teilweise noch in der Planungsphase. Es wird somit nur der letzte Planungsstand bekannt gegeben. Die angegebenen Bautermine sind eine grobe Schätzung des planenden bzw. durchführenden Vorhabenträgers (Stadt Potsdam, EWP, ViP, Private etc.) und können ggfs. noch variieren. Baumaßnahmen die zeitlich koordiniert werden können werden verstärkt in Ferienzeiten gelegt, da dort ein deutlicher Rückgang des Individualverkehrs zu verzeichnen ist. In den Spitzenzeiten sind bis zu 20% weniger Kfz unterwegs. Dies wird des Weiteren auch aus Gründen der Schulwegsicherung so gehandhabt, da die Bring- und Abholverkehre in diesen Zeiten an Schulen wegfallen.

Anträge auf Sondernutzungen
Bei Bauvorhaben im Straßenraum, die die bestehende Verkehrsorganisation beeinträchtigen, sind zum Antrag Verkehrszeichenpläne beizulegen. Dabei können neben jeweils gültigen Regelplänen auch konkretisierende Pläne (LZA-Plan, Umleitungsbeschilderung etc.) erforderlich sein.
Die Verkehrszeichenpläne müssen die folgenden Angaben enthalten:
- Lage der Arbeitsstelle
- Ausführungszeitraum
- Abmaße der Baustelleneinrichtung
- Verkehrsführung und Sperrungen
- Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen
- verbleibende Fahrstreifenbreiten
- Gehweg / Radwegführung
- vorgesehene Beschilderung, Markierung, Absperrgeräte
- Bei LZA: Verkehrstechnische Untersuchung (VTU)
- falls erforderlich: Umleitungsplan, Verkehrsführungsplan
Für jede Bauphase, die eine Änderung der Verkehrsorganisation erforderlich macht, ist ein separater Verkehrszeichenplan zu erstellen.
Die Vorhaben werden in der wöchentlich stattfindenden Sperrkommission mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Presseinformation der Landeshauptstadt, unabhängig vom Antragsteller, die wöchentlich herausgegeben wird und auch im Internet unter www.mobil-potsdam.de veröffentlicht wird. Aus diesem Grund ist die Termineinhaltung und Rückinformation zu Bauvorhaben mit Beeinträchtigungen des Verkehrs von hoher Priorität. Für den Antragsteller besteht eine Verpflichtung, die räumliche wie zeitliche Ausdehnung eines Bauvorhabens zu melden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Antragsvorlagen:
Sondernutzung Baustelle [*pdf, ca. 60kb]
Sondernutzung Veranstaltung [*pdf, ca. 60kb]
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